Reinigungskraft Jobs in Deutschland: Gehalt, Arbeitszeiten und Bewerbung
Ich habe drei Monate lang als Reinigungskraft gearbeitet, bevor ich verstanden habe, worauf es ankommt: Der Branchenmindestlohn in der Gebäudereinigung liegt 2026 bei 15,00 Euro pro Stunde – deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn. Wer das weiß, kann bei der Bewerbung gezielt nach Tarifbindung fragen und vermeidet, unter Wert bezahlt zu werden.
Wenn Sie nach „Reinigungskraft Jobs" suchen, finden Sie eine große Bandbreite an Stellen – von Teilzeit und Minijob bis Vollzeit, von Büroreinigung bis Glas- und Fassadenreinigung. Dieser Überblick zeigt, mit welchem Gehalt Sie rechnen können, welche Arbeitszeitmodelle üblich sind und wie Sie Ihre Bewerbung auch ohne Erfahrung überzeugend gestalten.
Was Reinigungskräfte in Deutschland verdienen
In der gewerblichen Gebäudereinigung gilt ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn, der für alle Arbeitgeber verbindlich ist. Zum 1. Januar 2026 wurde er angehoben:
| Lohngruppe | Tätigkeit | Stundenlohn ab 01.01.2026 |
|---|---|---|
| Lohngruppe 1 | Innen- und Unterhaltsreinigung (Einstieg) | 15,00 € |
| Lohngruppe 6 | Glas- und Fassadenreinigung (Fachkraft) | 18,40 € |
Der Einstiegslohn in Lohngruppe 1 stieg um rund 5,3 Prozent von 14,25 Euro auf 15,00 Euro. Der Abstand zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn (2026: 13,90 Euro) beträgt damit fast 8 Prozent.
In der Praxis zahlen einige Arbeitgeber übertariflich. Lidl bietet für Filialreinigung beispielsweise 15,60 Euro pro Stunde plus Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Eine öffentliche Ausschreibung der Stadt Ratzeburg vergütet nach TVöD Entgeltgruppe 2.
Wichtig: Im Privathaushalt gilt der allgemeine Mindestlohn von 13,90 Euro, nicht der Branchenmindestlohn. Die höheren Sätze gelten für gewerbliche Reinigungsfirmen.
Arbeitszeitmodelle: Vollzeit, Teilzeit und Minijob
Teilzeit ist in der Reinigungsbranche weit verbreitet. Viele Stellen werden mit 20 bis 30 Wochenstunden ausgeschrieben, oft vormittags oder nachmittags. Die Stadt Ratzeburg sucht eine Teilzeitkraft mit bis zu 25 Wochenstunden, mit saisonaler Anpassung. OBI bietet eine Teilzeitstelle mit ca. 87 Stunden im Monat, montags bis freitags jeweils etwa 4 Stunden.
Minijob ist ebenfalls üblich. Bei einem Stundenlohn von 15,00 Euro und der Minijob-Grenze von 603 Euro im Monat (2026) kommen Sie auf etwa 40 Stunden pro Monat, also rund 10 Stunden pro Woche. Als Minijobber zahlen Sie keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung; der Arbeitgeber übernimmt pauschale Abgaben.
Vollzeit wird seltener, aber regelmäßig angeboten, vor allem in der Industrie- und Lebensmittelreinigung. Juchem Food Ingredients sucht eine verantwortliche Reinigungskraft in Vollzeit mit Tarifbindung, Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie betrieblicher Krankenversicherung.
Voraussetzungen: Was Arbeitgeber wirklich erwarten
Die meisten Stellenanzeigen nennen keine formale Ausbildung. Entscheidend sind:
- Zuverlässigkeit und sorgfältige Arbeitsweise – wird in fast jeder Anzeige genannt
- Grundlegende Deutschkenntnisse – für Absprachen im Team und mit Vorgesetzten
- Körperliche Belastbarkeit – die Tätigkeit ist körperlich, auch wenn viele Stellen keine schweren Lasten beinhalten
- Bereitschaft zu Schicht- oder Wochenenddienst – vor allem bei öffentlichen Einrichtungen und im Hotelgewerbe
Erfahrung ist wünschenswert, aber nicht zwingend. OBI formuliert es klar: „Erfahrung in der Reinigung wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich". Die GSWG Senne eG schreibt: „Auch motivierte Quereinsteiger sind herzlich willkommen".
Führerschein: Einige Stellen erfordern einen PKW-Führerschein, wenn Sie zwischen mehreren Objekten fahren müssen. Für eine feste Einsatzstelle ist er oft nicht nötig.
Häufige Fragen zur Bewerbung
Brauche ich Erfahrung?
Nein. Viele Arbeitgeber stellen Quereinsteiger ein und arbeiten Sie vor Ort ein. Betonen Sie in der Bewerbung Zuverlässigkeit und Sorgfalt statt fehlender Erfahrung.
Wie schnell kann ich anfangen?
Viele Stellen sind „ab sofort" zu besetzen. Der Bewerbungsprozess ist oft unkompliziert – OBI etwa führt ein kurzes Online-Formular.
Was ist der Unterschied zwischen Lohngruppe 1 und 6?
Lohngruppe 1 ist die Innen- und Unterhaltsreinigung (Büros, Treppenhäuser, Sanitäranlagen) mit 15,00 Euro. Lohngruppe 6 ist die Glas- und Fassadenreinigung mit 18,40 Euro – dafür braucht man in der Regel spezielle Ausrüstung und Erfahrung.
Gilt der Branchenmindestlohn auch für Minijobs?
Ja. Auch im Minijob muss mindestens der Branchenmindestlohn von 15,00 Euro gezahlt werden, nicht nur der allgemeine Mindestlohn.
Ihr 5-Schritte-Aktionsplan
- Entscheiden Sie, ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob zu Ihrer Lebenssituation passt – und ob Sie früh, spät oder am Wochenende arbeiten können.
- Suchen Sie gezielt nach Stellen mit Tarifbindung – dort sind Branchenmindestlohn, Urlaubsgeld und Zuschläge verlässlich geregelt.
- Halten Sie Ihre Bewerbung kurz und sachlich – Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit sind die zentralen Kriterien, nicht ein lückenloser Lebenslauf.
- Fragen Sie im Vorstellungsgespräch nach der Lohngruppe – ob Lohngruppe 1 oder 6 gilt und ob Zuschläge für Wochenend- oder Schichtarbeit gezahlt werden.
- Prüfen Sie bei Minijobs die Stundenbegrenzung – bei 15,00 Euro liegen Sie mit rund 40 Stunden im Monat an der Grenze von 603 Euro.
Reinigungskraft-Jobs in Deutschland sind für Quereinsteiger zugänglich, und der Branchenmindestlohn von 15,00 Euro pro Stunde (Lohngruppe 1) gilt verbindlich für alle gewerblichen Reinigungskräfte. Teilzeit und Minijob sind verbreitet, Vollzeitstellen gibt es vor allem in Industrie und Lebensmittelreinigung. Achten Sie bei der Bewerbung auf Tarifbindung und fragen Sie nach der Lohngruppe – nicht nur nach dem Einstiegsgehalt.






